Werbeagentur Thomas Stelzer Mediengestaltung Gaggenau

Grafikbüro Thomas Stelzer Mediengestaltung Gaggenau

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen von Thomas Stelzer mediengestaltung

1. Urheber- und Nutzungsrechte

1.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Thomas Stelzer mediengestaltung im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Thomas Stelzer mediengestaltung.

1.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3.
Thomas Stelzer mediengestaltung darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Thomas Stelzer mediengestaltung und dem Kunden ausgeschlossen werden.

1.4.
Die Arbeiten von Thomas Stelzer mediengestaltung dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Thomas Stelzer mediengestaltung vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

2. Vergütung/Bezahlung

2.1.
Es gilt die im Vertrag oder im Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Thomas Stelzer mediengestaltung ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

2.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Thomas Stelzer mediengestaltung dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Thomas Stelzer mediengestaltung verfügbar sein.

2.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Thomas Stelzer mediengestaltung alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Thomas Stelzer mediengestaltung wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

2.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Thomas Stelzer den bis dato entstandenen Aufwand an den Kunden.

2.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

2.6.
Die Ware / Produkt und die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Thomas Stelzer mediengestaltung.

3. Zusatzleistungen

3.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Es gilt dabei ein Stundensatz von 60,- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Media-Planung und Media-Durchführung

4.1.
Vertragsdauer, Kündigungsfristen:
Wenn innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung vom Kunden nicht wiedersprochen wird, gilt der Auftrag als erteilt, und unter den Bedingungen in der Auftragsbestätigung als Vertragsgrundlage.

4.2.
Beauftragte Projekte erledigt Thomas Stelzer mediengestaltung nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Daten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Thomas Stelzer mediengestaltung dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

4.3.
Bei umfangreichen externen Media-Leistungen ist Thomas Stelzer mediengestaltung nach Absprache berechtigt, diesen Dienstleistungsanteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Thomas Stelzer mediengestaltung nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Thomas Stelzer medien-gestaltung entsteht dadurch nicht.

4.4.
Die Mitwirkungspflicht des Kunden besteht darin, die erforderlichen Daten und Informationen in Bild und Text Thomas Stelzer mediengestaltung zeitnah dem Briefingsgespräch und dem Vertragsabschluss auszuhändigen. Ebenso besteht die Erfüllungsplicht von Thomas Stelzer, den Auftrag nach bestem Wissen und Sorgfalt in dem vereinbarten Zeitrahmen zwischen Kunden und Thomas Stelzer auszuführen. Thomas Stelzer haftet nicht für den Verzug des Auftrags, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht vernachlässigt.

4.5.
Die Daten für die Erstellung der Werbemaßnahmen werden vom Kunden in elektronisch verwertbarer Form an Thomas Stelzer mediengestaltung ausgehändigt. Wenn Texte manuell von Thomas Stelzer erstellt werden müssen oder Bildmaterial reproduziert werden muss, behält sich Thomas Stelzer mediengestaltung vor, dem Kunden ein Zusatzhonorar in Höhe des Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Dies kann aber vorher mit dem Kunden vereinbart werden.

5. Gewährleistung und Haftung von Thomas Stelzer mediengestaltung

5.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Thomas Stelzer mediengestaltung erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Thomas Stelzer mediengestaltung ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern Thomas Stelzer diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden.

Der Kunde stellt Thomas Stelzer mediengestaltung von Ansprüchen Dritter frei, wenn Thomas Stelzer mediengestaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Thomas Stelzer mediengestaltung dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Thomas Stelzer mediengestaltung beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Thomas Stelzer mediengestaltung für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Thomas Stelzer mediengestaltung die Kosten hierfür der Kunde.

5.2.
Thomas Stelzer mediengestaltung haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Thomas Stelzer mediengestaltung haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Logos, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. Thomas Stelzer mediengestaltung weist darauf hin, dass der Kunde selbst dafür zu sorgen hat, dass bei seinem Marken- und Logonamen die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Thomas Stelzer mediengestaltung haftet nicht für einen daraus entstandenen Schaden oder für Abmahnungen und sonstige daraus entstandene rechtliche Konsequenzen.

5.3.
Thomas Stelzer kann in Bezug auf Urheber-, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechte oder sonstigen Rechten/Pflichten keine juristisch-verbindliche Beratung dem Kunden geben. Dies betrifft auch die Rechtstexte einer von Thomas Stelzer mediengestaltung gefertigten und ins Netz gestellten Webseiten und Onlineshops. Der Kunde hat alleine dafür Sorge zu tragen, dass die Rechtstexte auf der Webseite und Onlineshop des Webseiten- (Onlineshop-)betreibers rechtmäßig sind und nicht durch Dritte abgemahnt werden können. Thomas Stelzer mediengestaltung haftet bei einer Abmahnung des Kunden nicht.

5.4.
Thomas Stelzer mediengestaltung haftet nur für Schäden, die Thomas Stelzer mediengestaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung der Thomas Stelzer mediengestaltung wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für Thomas Stelzer mediengestaltung ergibt. Die Haftung der Thomas Stelzer mediengestaltung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Thomas Stelzer mediengestaltung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

5.5.
Der Auftraggeber darf dem Grafikbüro Thomas Stelzer mediengestaltung nur solche Vorlagen überlassen, zu deren Vervielfältigungen er berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt Thomas Stelzer mediengestaltung von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen (alle Unterpunkte von Punkt 5. ) beruhen, frei.

6. Haftung von Mängel externer Dienstleister

Thomas Stelzer haftet nicht für Mängel von dritten externen Dienstleistern, wie z. B. Druckereien, externe Programmierer, Plottereien, Folienbeschriftungs-
firmen, sonstige Bedruckungs- oder Beflockungsfirmen, etc.

7. Angabepflicht der Verwerter von Grafischen Dienstleistungen

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstler-sozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
(Infos siehe unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de)

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichts-
stand ist der von Thomas Stelzer mediengestaltung.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Aktualisierung: 13. März 2023